Die ersten warmen Sonnenstrahlen zaubern nicht nur ein Lächeln auf dein Gesicht, sondern laden auch zum genüsslichen Frühstück ein. Und genau diesen Moment kannst du mit etwas Glück gewinnen – bei unserem Gewinnspiel „Dein Platz in der Sonne“!
So machst du mit:
Zeig uns deinen schönsten Sonnenmoment: Mach ein Foto in einer unserer Filialen – ob beim Frühstück, einer Kaffeepause oder beim Eisgenuss – und fange deinen sonnigen Moment ein!
Teile das Foto auf Instagram: Poste dein Bild bis spätestens 31. Mai und tagge es mit dem Hashtag #meinmüllersonnenmoment.
Gewinne ein Frühstück „Sonne für zwei“: Wenn du das Glück hast, ausgelost zu werden, erwartet dich ein köstliches Frühstück „Sonne für zwei“ – perfekt für dich und deinen Lieblingsmenschen.
Der Gewinner erhält ein Frühstück „Sonne für zwei“ in einer unserer Filialen. Genieße die Vielfalt unseres Angebots, das dir und deinem Begleiter einen besonderen Start in den Tag bietet!
Wichtig: Mit der Teilnahme erklärst du dich einverstanden, dass wir dein Foto auf unserer Website, unserem Blog, unserer Kundenzeitung und unseren Social Media-Kanälen (Instagram und Facebook) teilen und deinen Namen nennen dürfen.
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „#meinmüllersonnenmoment“ der Bäckerei Müller.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bäckerei Müller, Hauptstraße 43, 86853 Langerringen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nur höchstpersönlich und nicht in Vertretung möglich.
(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden ein Foto von ihrem „schönsten Moment in der Sonne“ in einer der Filialen der Bäckerei Müller aufnehmen, dieses Foto auf Instagram teilen und mit dem Hashtag #meinmüllersonnenmoment versehen.
(3) Der Beitrag muss bis spätestens zum 31. Mai 2026 auf Instagram veröffentlicht werden. Eine Teilnahme per Post oder über andere digitale Kanäle ist nicht möglich.
(4) Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
(5) Die Teilnahme unter falschen Identitäten oder mit missbräuchlichen Inhalten ist unzulässig.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Der Gewinn besteht aus einem Frühstück „Sonne für zwei“ in einer Filiale der Bäckerei Müller.
(2) Der Gewinner wird durch eine unabhängige Auswahl per Losverfahren ermittelt und über eine Direktnachricht bei Instagram benachrichtigt.
(3) Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn der Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung nicht reagiert und sich nicht meldet, um den Gewinn abzuholen.
4. Haftung und Freistellung
(1) Die Bäckerei Müller übernimmt keine Haftung für technische Störungen, wie z. B. Ausfälle von Instagram oder Facebook, die eine Teilnahme am Gewinnspiel verhindern.
(2) Die Bäckerei Müller übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel auftreten.
(3) Die Teilnehmenden garantieren, dass die eingesendeten Fotos keine Rechte Dritter verletzen und keine diskriminierenden oder illegalen Inhalte enthalten.
(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Rechte an den eingereichten Fotos besitzen und keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen.
5. Einwilligung zur Nutzung der Fotos und Namen
(1) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bäckerei Müller die eingereichten Fotos, den Instagram-Nutzername und den Namen des Gewinners für die Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook), auf der Website sowie in gedruckten Materialien (z. B. Kundenzeitung) nutzt.
(2) Die Bäckerei Müller darf die Fotos und Namen der Gewinner zur Werbung für das Gewinnspiel sowie für zukünftige Marketingaktionen verwenden.
(3) Die Einwilligung erfolgt ohne zeitliche, örtliche oder inhaltliche Beschränkung.
(4) Eine Widerrufsmöglichkeit besteht jederzeit, jedoch ist die Verwendung der Bilder bis zum Widerruf rechtens, solange der Beitrag bereits veröffentlicht wurde.
6. Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Bäckerei Müller das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
(2) Mitarbeiter der Bäckerei Müller sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei nachträglichem Ausschluss eines Gewinners aufgrund von Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann der Gewinn aberkannt und an einen anderen Teilnehmer vergeben werden.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Die Bäckerei Müller behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, vorzeitig zu beenden oder zu ändern, wenn z. B. aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist.
8. Datenschutz
(1) Die Bäckerei Müller verarbeitet die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Instagram-Nutzername, Foto) ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels sowie zur Veröffentlichung der Gewinnerbilder und -namen in Verbindung mit der Bekanntgabe des Gewinns (z. B. auf Instagram, Facebook, der Website und in Printmaterialien wie der Kundenzeitung).
(2) Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Bekanntgabe des Gewinners erforderlich ist. Nach Abschluss des Gewinnspiels und der Veröffentlichung werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Veröffentlichung der Gewinner auf Social-Media-Plattformen und in der Kundenzeitung. Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht.
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der Bäckerei Müller.
9. Instagram und Facebook
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird nicht von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nicht an Instagram oder Facebook weitergegeben.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Instagram-Beiträge öffentlich zugänglich sind und die Bäckerei Müller die Beiträge im Rahmen des Gewinnspiels verwenden darf.
10. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(3) Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Bäckerei Müller zu richten.
Stand: März 2026
